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   VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963   

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https://dejure.org/2024,3604
VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963 (https://dejure.org/2024,3604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2024 - 9 CS 23.1963 (https://dejure.org/2024,3604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 9 CS 23.1963 (https://dejure.org/2024,3604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80a Abs. 3; BauNVO (1962) § 22 Abs. 2 S. 1; BBauG (1960) § 13; BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 6 Abs. 1 .
    Offene Bauweise, Doppelhaus, Wechselseitige Verträglichkeit der grenzständigen Gebäude, Wertende Gesamtbetrachtung.

  • rewis.io

    Offene Bauweise, Doppelhaus, Wechselseitige Verträglichkeit der grenzständigen Gebäude, Wertende Gesamtbetrachtung.

  • ibr-online

    Wann bilden grenzständige Gebäude ein Doppelhaus?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.03.2015 - 4 C 12.14

    Innenbereich; unbeplanter ~; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; Doppelhaus; Begriff

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963
    Ein Doppelhaus liegt dann vor, wenn es den Gesamteindruck einer offenen, aufgelockerten Bebauung nicht stört, eben weil es als ein Gebäude erscheint (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - juris Rn. 19).

    Eine isolierte Betrachtung vernachlässigt auch, dass Fälle denkbar sind, in denen erst das Zusammenwirken quantitativer und qualitativer Kriterien den Charakter eines Doppelhauses entfallen lassen (BVerwG, U.v. 19.3.2015 a.a.O. Rn. 21).

    Dabei darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine gemeinsame Gebäudehöhe für das Maß der Übereinstimmung beider Gebäude von besonderer Bedeutung ist, weil dieses nach außen besonders sichtbar wird (BVerwG, U.v. 19.3.2015 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963
    Die Errichtung eines solchen Doppelhauses ist dabei nur möglich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine solche Bebauung einigen, andernfalls sind die Bauräume nur unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstandes ausnutzbar (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - juris Rn. 21; B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 - juris Rn. 3 m.w.N).

    Die Doppelhausfestsetzung der offenen Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (1962) ist nachbarschützend (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 - juris).

  • BVerwG, 01.02.2016 - 4 BN 26.15

    Verhältnis von Baugrenzen über mehrere Grundstücke und offener Bauweise

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963
    Die Errichtung eines solchen Doppelhauses ist dabei nur möglich, wenn sich die betroffenen Grundstückseigentümer über eine solche Bebauung einigen, andernfalls sind die Bauräume nur unter Einhaltung eines seitlichen Grenzabstandes ausnutzbar (BVerwG, U. v. 24.2.2000 - 4 C 12.98 - juris Rn. 21; B.v. 1.2.2016 - 4 BN 26/15 - juris Rn. 3 m.w.N).
  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 15 CS 17.2549

    Nachbarklage: Wegfall der Doppelhaus-Bindung bei Verletzung des wechselseitigen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 9 CS 23.1963
    Die vom Beigeladenen zitierte Entscheidung des 15. Senats vom 15. Februar 2018 (15 CS 17.2549), aus der er herleitet, dass sich die Antragstellerinnen nicht auf den aus der "Doppelhaus-Rechtsprechung" entwickelten Nachbarschutz berufen könnten, da sie durch den Bau des Wohngebäudes mit ca. ¼ der Grundfläche außerhalb der festgesetzten Baugrenze lägen und dementsprechend selbst gegen das wechselseitige Austauschverhältnis verstoßen hätten, kann mangels vergleichbaren Sachverhalts auf den hiesigen Fall nicht übertragen werden.
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